Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen dem Auftraggeber und der Live Mountain GmbH.

2 Vertragsabschluss

2.1 Akzeptiert der Kunde die Offerte von Live Mountain, oder nimmt er die in der Offerte angebotenen Dienstleistungen in Anspruch, kommt es zum Vertragsabschluss.

3 Bezahlung

3.1 Rechnungen sind stets ohne Abzug sofort zu bezahlen, sofern keine anderslautende Zahlungsweise von der Live Mountain GmbH schriftlich bestätigt wurde. Aus der Zahlung allfällig zu Lasten von Live Mountain GmbH gehende Spesen der Bank und Post werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Bei nicht fristgerechter Zahlung können Mahngebühren in Höhe von 5 % der Forderung anfallen. Spätestens nach 30 Tagen gerät der Schuldner automatisch in Verzug. Erst mit der Bezahlung der Rechnung dürfen die Nutzungsrechte der Bilder vom Auftraggeber wahrgenommen werden.

3.2 Kommt es zum Zahlungsverzug, steht der Live Mountain GmbH das Recht zu, weitere Dienstleistungen zu verweigern.

4 Lieferbediengungen

4.1 Der Abgabetermin der Musterkopie wird zwischen den beiden Vertragsparteien vor Beginn der Produktion festgelegt.

4.2 Kann die Live Mountain GmbH den Abgabetermin nicht einhalten, muss der Auftraggeber unmittelbar über den Grund und die Dauer der Verzögerung informiert werden.

4.3 Kommt es zu Verzögerungen durch Verschulden des Auftraggebers oder höherer Gewalt wird der Abgabetermin mindestens um die Dauer der Verzögerung aufgeschoben.

4.4 Die Live Mountain GmbH kann aufgrund Zeitmangel diesen Abgabetermin weiter Aufschieben mit Nennung des Grundes, wie zum Beispiel Urlaub oder Kapazitätsmangel.

5 Videoproduktion

5.1 Die Videoproduktion erfolgt auf der Grundlage des mit dem Kunden abgesprochenen Konzepts, und dem in der Offerte abgesprochenen Leistungsumfang.

5.2 Qualität und Stil der Videoproduktion entsprechen dem Portfolio, welches die Live Mountain GmbH auf der Webseite vorweist.

5.3 Die Live Mountain GmbH trägt die Verantwortung für die technische Umsetzung und Gestaltung der Videoproduktion. Dass der Inhalt sachlich korrekt und rechtlich zulässig ist, liegt in der Verantwortung des Auftraggebers.

5.4 Kommt es am Drehtag zu Verzögerungen oder Komplikationen durch Verschulden des Auftraggebers, wird ihm der Mehraufwand in Rechnung gestellt.

5.5 Bei Änderungswünschen vom Auftraggeber, welche nicht dem festgelegten Leistungsumfang in der Offerte oder dem Konzept entsprechen, werden allfällige Zusatzkosten dem Auftraggeber nach Absprache in Rechnung gestellt. Sollten die Änderungswünsche zu fest vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang abweichen, behält sich die Live Mountain GmbH das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber muss für sämtliche Kosten bis zum Zeitpunkt des Rücktritts aufkommen.

5.6 Wird zusätzliches Produktionsmaterial (z.B. Bilder, Texte, Logos, Videoaufnahmen) vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt, ist dieser verantwortlich für eine Termingerechte Zustellung des Materials in einem verwertbaren Format. Sowohl für die Inhaltliche Richtigkeit als auch die Qualität der überlassenen Materialien ist der Auftraggeber selber verantwortlich. Der Auftraggeber muss ausserdem über die erforderlichen Rechte für das zur Verfügung gestellte Material verfügen und diese zur Weiterverarbeitung an die Live Mountain GmbH abtreten. Falls das überlassene Material nur durch erheblichen Mehraufwand von der Live Mountain GmbH verwertbar gemacht werden kann, gehen die zusätzlichen Kosten zu Lasten des Auftraggebers.

5.7 Musik und Toneffekte sind wichtige Stilelemente in der Videoproduktion und werden falls nicht anders vereinbart, im Rahmen des gestalterischen Freiraums von der Live Mountain GmbH selber gewählt. Spezifische Musikvorstellungen des Auftraggebers müssen vor Beginn der Dreharbeiten kommuniziert werden und können zu Mehrkosten führen.

6 Fotoproduktion

6.1 Die Fotoproduktion erfolgt auf der Grundlage des mit dem Kunden abgesprochenen Konzepts, und dem in der Offerte abgesprochenen Leistungsumfang.

6.2 Qualität und Stil der Bilder entsprechen dem Portfolio, welches die Live Mountain GmbH auf der Webseite vorweist.6.3 Die Live Mountain GmbH trägt die Verantwortung für die technische Umsetzung und Gestaltung der Bildherstellung. Dass der Inhalt sachlich korrekt und rechtlich zulässig ist, liegt in der Verantwortung des Auftraggebers.

6.4 Kommt es am Aufnahmetag zu Verzögerungen oder Komplikationen durch Verschulden des Auftraggebers, wird ihm der Mehraufwand in Rechnung gestellt.

6.5 Bei Änderungswünschen vom Auftraggeber, welche nicht dem festgelegten Leistungsumfang in der Offerte oder dem Konzept entsprechen, werden allfällige Zusatzkosten dem Auftraggeber nach Absprache in Rechnung gestellt. Sollten die Änderungswünsche zu fest vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang abweichen, behält sich die Live Mountain GmbH das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber muss für sämtliche Kosten bis zum Zeitpunkt des Rücktritts aufkommen.

6.6 Wird zusätzlich Produktionsmaterial (z.B. Bilder, Texte, Logos, etc.) vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt, ist dieser verantwortlich für eine Termingerechte Zustellung des Materials in einem verwertbaren Format. Sowohl für die Inhaltliche Richtigkeit als auch die Qualität der überlassenen Materialien ist der Auftraggeber selber verantwortlich. Der Auftraggeber muss ausserdem über die erforderlichen Rechte für das zur Verfügung gestellte Material verfügen und diese zur Weiterverarbeitung an die Live Mountain GmbH abtreten. Falls das überlassene Material nur durch erheblichen Mehraufwand von der Live Mountain GmbH verwertbar gemacht werden kann, gehen die zusätzlichen Kosten zu Lasten des Auftraggebers.

7 Social Media

7.1 Die Betreuung der Social Media Kanäle erfolgt auf der Grundlage des mit dem Kunden abgesprochenen Redaktionsplans, und dem in der Offerte abgesprochenen Leistungsumfang.

7.2 Qualität und Stil der Posts entsprechen dem Portfolio, welches die Live Mountain GmbH auf der Webseite vorweist.

7.3 Die Live Mountain GmbH trägt die Verantwortung für die technische Umsetzung und Gestaltung der Postings. Dass der Inhalt sachlich korrekt und rechtlich zulässig ist, liegt in der Verantwortung des Auftraggebers.

7.4 Kommt es zu Verzögerungen oder Komplikationen durch Verschulden des Auftraggebers, wird ihm der Mehraufwand in Rechnung gestellt.

7.5 Bei Änderungswünschen vom Auftraggeber, welche nicht dem festgelegten Leistungsumfang in der Offerte oder dem Konzept entsprechen, werden allfällige Zusatzkosten dem Auftraggeber nach Absprache in Rechnung gestellt. Sollten die Änderungswünsche zu fest vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang abweichen, behält sich die Live Mountain GmbH das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber muss für sämtliche Kosten bis zum Zeitpunkt des Rücktritts aufkommen.

7.6 Wird zusätzliches Produktionsmaterial (z.B. Bilder, Texte, Logos, Videoaufnahmen) vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt, ist dieser verantwortlich füreine Termingerechte Zustellung des Materials in einem verwertbaren Format. Sowohl für die Inhaltliche Richtigkeit als auch die Qualität der überlassenen Materialien ist der Auftraggeber selber verantwortlich. Der Auftraggeber muss ausserdem über die erforderlichen Rechte für das zur Verfügung gestellte Material verfügen und diese zur Weiterverarbeitung an die Live Mountain GmbH abtreten. Falls das überlassene Material nur durch erheblichen Mehraufwand der Live Mountain GmbH verwertbar gemacht werden kann, gehen die zusätzlichen Kosten zu Lasten des Auftraggebers.

7.7 Musik und Toneffekte sind wichtige Stilelemente auf Social Media Plattformen und werden falls nicht anders vereinbart, im Rahmen des gestalterischen Freiraums der Live Mountain GmbH selber gewählt. Spezifische Vorstellungen des Auftraggebers müssen vor Beginn der Produktion kommuniziert werden und können zu Mehrkosten führen.

8 Abnahme

8.1 Nach Fertigstellung der Produkte übergibt die Live Mountain GmbH dem Auftraggeber eine Musterkopie. Beanstandungen müssen innerhalb von 10 Tagen nach der Lieferung der Musterkopie erfolgen. Spätere Beanstandungen werden nicht berücksichtigt, die hergestellte Fassung gilt als abgenommen.

8.2 Mängel, welche durch Verschulden des Auftraggebers zustande kommen, können nicht berücksichtigt werden. Künstlerische Differenzen innerhalb der vereinbarten Konzeption stellen keinen Mangel dar. Die Live Mountain GmbH ist nicht verpflichtet rein künstlerische Änderungen vorzunehmen.

8.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Abnahme, sofern die Produktion dem abgesprochenen Konzept/Drehbuch und Leistungsumfang der Offerte entspricht. Geschmacksretouren sind ausgeschlossen.

9 Rechte

9.1 Das Eigentum an allen während der Produktion entstandenen Rohmaterialien und daraus resultierenden Zwischenprodukten sowie schriftlich festgelegten Absprachen/Konzepten/Drehbüchern verbleibt bei der Live Mountain GmbH.

9.2 Alle entstandenen Bild- und Tonaufnahmen der Live Mountain GmbH, können räumlich und inhaltlich zum Zweck der Aussendarstellung sowie im Internet unbegrenzt genutzt werden, ausser es ist vertraglich geregelt.

9.3 Der Kunde verfügt grundsätzlich über die Nutzungsrechte.

9.4 Das Ausliefern von Rohdaten ist nicht vorgesehen und wird zusätzlich abgerechnet.

9.5 Die Urheberrechte bleiben Grundsätzlich bei der Live Mountain GmbH.10 Gewährleistung

10.1 Die Live Mountain GmbH arbeitet treuepflichtig, effizient und versucht immer das beste Ergebnis für den Kunden zu erzielen.

11 Haftung

11.1 Die Haftung für jegliche indirekten Schäden und Mangelfolgeschäden wird vollumfänglich ausgeschlossen.

11.2 Die Haftung für direkte Schäden wird auf die Summe der vom Kunden erworbenen Dienstleistung des Produkts beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für direkte Schäden verursacht durch Grobfahrlässigkeit oder Absicht.

11.3 Der Kunde ist verpflichtet allfällige Schäden der Live Mountain GmbH umgehend zu melden.

11.4 Jegliche Haftung für Hilfspersonen wird vollumfänglich ausgeschlossen.

12 Höhere Gewalt

12.1 Sollten Termine durch die Live Mountain GmbH infolge Krankheit/Unfall oder höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Pandemie, Atomunfälle resp. Reaktorschäden nicht einhaltbar sein, so ist die Live Mountain GmbH während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Es wird nach einer einvernehmlichen Lösung gesucht.

13 Salvatorische Klausel

13.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit verlieren, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall tritt an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung, die den mit der unwirksamen Reglung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.

14 Anwendbares Recht / Gerichtsstand

14.1 Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen ist das Gericht am Sitz der Live Mountain GmbH zuständig.

Live Mountain GmbH, Utengasse 25, 4058 Basel

Geschäftsführer: Pirmin Balmer, von Riehen in Basel

In Kraft ab dem 1. Januar 2024